Dienstag, 24. Juni 2008

192) Neue Photovoltaikanlagen vor 2009 in Betrieb nehmen!

Bild: www.pixelio.de/ R. B.
Fördergeldfristen bei Solarenergie beachten und Installationsaufträge entsprechend zeitlich absichern...


Die Politik hat entschieden - die Wirtschaft muß reagieren, jeder einzelne Investor muß reagieren - auch Privatinvestoren und Bauherren sollten reagieren und vorsorgen:

es geht um die Senkung von Fördergeldern für Solaranlagen ab 2009. Dazu gibt es einen Artikel auf der Seite des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. gefunden. Wichtig: schauen Sie für aktuelle Änderungen auf der Webseite direkt nach!:

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Inbetriebnahme der PV-Anlage vor dem 31.12.2008 fordern

Empfehlung für Bauwillige

Die Vergütung für eine PV-Anlage, die erst nach dem 31.12.2008 ans Netz geht, wird 8 Prozent niedriger sein, als wenn die Anlage noch in diesem Jahr ans Netz geht.

Die Idee, jetzt noch schnell vor dem 31.12.08 eine PV-Anlage ans Netz zu bringen, kommt deshalb natürlich Vielen. Das bedeutet, die Nachfrage nimmt vorübergehend erheblich zu. Steigende Nachfrage bedeutet steigende Preise und steigende Wartezeiten. Im nächsten Jahr aber geht das Interesse schlagartig auf Null zurück, es sei denn, die Installateure können ihre Verkaufspreise erheblich senken. Eine sehr ungesunde Entwicklung.

Einige Installateure versuchen diese Situation auszunutzen und sich gegenüber ihren Installateurs-Mitbewerbern Vorteile zu verschaffen, indem sie mehr Aufträge annehmen, als sie überhaupt in diesem Jahr fertigstellen können. Wir gehen davon aus, dass nur wenige Installateure sich so verhalten. Ein zukünftiger Solaranlagenbetreiber kann jedoch häufig nicht beurteilen, wie vertrauenswürdig der von ihm ausgewählte Installateur ist.

Wir empfehlen deshalb den bauwilligen (zukünftigen) Anlagenbetreibern vorsorglich, bei Abschluss eines Kaufvertrages für ihre PV-Anlage eine "Konventionalstrafe" zu vereinbaren, die folgenden Inhalt haben kann:

"Firma xyz sagt eine vollständige Fertigstellung der PV-Anlage bis zum #### verbindlich zu. Wenn die PV-Anlage nicht bis zu diesem vereinbarten Termin fertig gestellt ist und wenn sie nicht mehr im Jahr 2008 ans Netz angeschlossen wird, verpflichtet sich die Firma xyz zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 8 Prozent des vereinbarten Kaufpreises - nämlich ### Euro. Diese wird zum 31. Januar 2009 fällig."


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Also aufgepaßt und vorausgedacht!
Macht alle Mit - die bauwillig sind und die Fördergelder noch nutzen wollt...
Und schaut regelmäßig auf dem Hauptportal nach Ergänzungen des Artikels nach!

Aber wer weiß, vielleicht gleicht der Preisverfall ab 2009 den Wegfall der Fördergelder auch aus...

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